Während der gewerbliche Luftverkehr in seiner Anfangszeit ganz überwiegend als Linienverkehr betrieben wurde, hat sich seit Ende des Zweiten Weltkrieges zunehmend auch ein sogenannter Gelegenheitsluft- verkehr herausgebildet. Die Entwicklung des Rechts hat aber mit dieser rasanten Entwicklung nicht mitgehalten. Die zahlreichen öffentlich- rechtlichen und privatrechtlichen Bestimmungen haben vielmehr zu einer kaum noch überschaubaren Rechtszersplitterung auf dem Gebiet des internationalen Gelegenheitsluftverkehrs geführt.
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